Bei dieser 50-jährigen Patientin konnte aufgrund des schlechten Zustands vieler Restzähne sowie aber auch aufgrund des vorgeschädigten Zustands der noch verbleibenden Zähne kein festsitzender Zahnersatz eingesetzt werden.
Hier erfolgte nach umfangreicher Zahnentfernung und Parodontalbehandlung (sog. „Zahnfleischbehandlung“) die Eingliederung von sog. teleskopierenden
Brücken im Ober- und Unterkiefer.
Dazu werden die verbleibenden Zähne mit Metallkronen versehen,
die der Techniker mit vielen, zueinander parallelen Flächenanteilen herstellt (sog. Teleskopkronen).
Über diese werden dann die beiden Brücken geschoben, die durch Haftreibung sehr sicher halten. Da alle Restzähne mit solchen Kronen versehen werden konnten/mussten, konnte auf sämtliche Bügel im Ober- und Unterkiefer verzichtet werden, wodurch diese Art von Zahnersatz – obwohl herausnehmbar – vom Gefühl seitens des Patienten wie eine festsitzende Brücke empfunden wird. Der Vorteil eines solchen eher aufwändigen Zahnersatzes besteht u.a. darin, dass der Zugang zu den im Mund verbleibenden, überkronten Zähnen für die Hygiene optimal ist.
Weiterhin können bei entsprechendem Bedarf nicht erhaltbare Zähne entfernt werden, ohne dass sich die Grundkonstruktion und Größe dieses Zahnersatzes ändert (gute sog. „Erweiterungsfähigkeit“).
Bei dem letzten Bildpaar in Seitenansicht ist die Situation vor und nach der Behandlung zu erkennen.